Seminarbedingungen Bad Zwesten

Zahlungen:
Die Anmeldung wird verbindlich nach Eingang der schriftlichen Anmeldung und der Zahlung der Kursgebühr.

Rücktrittsgebühren:

50 € Bearbeitungsgebühr bis einschließlich 01.07.2020
200 €  ab 02.07. bis 01.08.2020
300 € ab 02.08.2020

Danach ab 510 € je nach Buchung der Unterkunft (sofern keine Ersatzperson gestellt wird).
Bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen ist ebenfalls die volle Kursgebühr fällig. Fällt die Veranstaltung aus Gründen aus, die wir zu vertreten haben, werden geleistete Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet.

Umbuchungen:
Umbuchungen auf andere Seminartermine ab 4 Wochen vor Seminarbeginn werden mit einer Bearbeitungsgebühr von € 50,00 berechnet. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Mitteilung.

Seminarabsage:
Im Falle einer Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl oder bei Ausfall des Trainers behalten wir uns das Recht vor, den Kurs abzusagen. Du kannst dann entweder die Seminargebühr sofort zurückerstattet bekommen, oder einen anderen Termin buchen. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Seminarunterlagen:
Die dauerhaft ausgehändigten Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die urheberrechtlichen Hinweise sind strikt zu beachten. Die Unterlagen dürfen nicht zur Weitergabe an Dritte vervielfältigt werden.

Haftung und Schadenersatz:
Die Teilnahme an Seminaren, Kursen und Aus- und Weiterbildungen liegt in deiner eigenen Verantwortung. Solltest du dich in psychiatrischer oder psychotherapeutischer Behandlung befinden, besprich deine Teilnahme bitte mit deinem behandelnden Therapeuten. Die Seminare und Ausbildungen ersetzen keinen Arztbesuch. Anspruch auf Schadensersatz im Zusammenhang mit der Teilnahme an unseren Angeboten besteht nicht, es sei denn, wir als Veranstalter oder Leiter haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Wird eine Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl, Erkrankung des Seminarleiters oder anderer wichtiger Gründe abgesagt, erstatten wir die vorausgezahlte Teilnahmegebühr. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Seminarhaus:
Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sind direkt mit dem Seminarhaus abzurechnen. Bei Stornierung des Seminars durch den Teilnehmer sind evtl. anfallende Stornokosten durch das Tagungshaus vom Seminarteilnehmer zu zahlen.